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Vereinbarung von Nexier School mit Vertriebs- und strategischen Partnern

1. Bestellung und Geltungsbereich

SMARTEDTECH SL und der in ENT-02 benannte und gegengezeichnete Partner vereinbaren nur die aufgeführten Empfehlungs-, Integrations-, Vertriebs- oder strategischen Tätigkeiten von Nexier School. Gebiet, benannte Produkte, eine etwaige Ausschließlichkeit, zulässige Markenbestandteile, die Zuordnung von Leads und freigegebene Aussagen sind zu bestimmen. Eine Empfehlung ist keine allgemeine Stellvertretung, keine Lizenz für einen regulierten Beruf, keine Bestellung zum Wiederverkäufer und keine Befugnis, eine andere Partei zu binden.

2. Marketing, Leads und finanzielles Verhalten

Verwenden Sie zutreffende freigegebene Produktbeschreibungen, die Verfügbarkeit und die Grenzen. Versprechen Sie keine Akkreditierung, keine Diagnose, keine garantierten Einsparungen, keine Sicherheit, keine Finanzierung und kein rechtliches Ergebnis. Sätze für Empfehlung und Umsatzbeteiligung, die Definition eines qualifizierten Leads, das Zuordnungsfenster, Rückbuchungen, Rechnung und Steuer sowie Regeln gegen Bestechung sind zu vervollständigen, bevor eine Zahlung entsteht. Amtsträgern in der öffentlichen Vergabe und in Einrichtungen dürfen keine unzulässigen Anreize angeboten werden. Kein Partner erhält standardmäßig einen produktiven Administratorzugriff.

3. Daten und Integrationen

Benennen Sie den Empfänger des Leads und den Zweck vor jeder Übergabe. Personenbezogene Kontaktdaten sind kein übertragbares Wirtschaftsgut allein deshalb, weil ein Partner eine Vorstellung vermittelt hat. Erfassen Sie eine geeignete Rechtsgrundlage, die Offenlegungen und, soweit erforderlich, eine begrenzte Ermächtigung. Die plattformübergreifende Weitergabe ist AUS; widerrufen Sie die Berechtigungsumfänge und geben Sie die Änderung weiter. Unabhängige Verantwortliche brauchen eigene Hinweise und eine geeignete Weitergabevereinbarung; Auftragsverarbeiter brauchen DAT-01. Rechte an Integration und API sind auf die dokumentierten Endpunkte und den Mandantenumfang beschränkt, nicht auf privaten Core-Quellcode.

4. Aufsicht, Austritt und Auftrag

Der Partner wirkt bei Beschwerden mit und belegt Werbung und Provisionsunterlagen. Eine verhältnismäßige Compliance-Prüfung ist auf relevante Unterlagen, Vertraulichkeit und die Schutzmaßnahmen der Datenminimierung beschränkt. Die Beendigung stoppt neue Aussagen; vereinbarte rechtmäßig verdiente Provisionen und bestehende Kundenpflichten werden abgerechnet. Markenbestandteile, Zugangsdaten und unbefugte Daten werden entfernt oder zurückgegeben. Der unterzeichnete ENT-02 liefert Identität, Laufzeit, Entgelte, Mitteilungen und befugte Unterschriften.

Plattformspezifische Bedingungen

Entgelte, Steuern, Zahlungsdienstleister und Rechnungsstellung

1. Preise sind die auf der Preisseite oder in der Auftragsübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Preise für Verbraucher werden einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer ausgewiesen; Preise für Geschäftskunden werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Betreiber kann Preise für künftige Zeiträume mit einer Frist von mindestens 30 Tagen ändern; eine Preisänderung berührt einen bereits bezahlten Zeitraum nicht.

2. Zahlungen werden von dem beim Bestellabschluss angegebenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Betreiber speichert keine vollständigen Kartennummern. Eine Überweisung ist nur verfügbar, wenn die Auftragsübersicht dies angibt, und nur auf das Konto, das auf der vom Zahlungsempfänger ausgestellten Rechnung genannt ist.

3. Ist ein Anbieter der Verkäufer, gelten dessen Preis, Steuern, Entgelte und Erstattungsregel für diese Leistung; das Plattformentgelt des Betreibers wird, sofern vorhanden, gesondert ausgewiesen.

4. Rechnungen werden elektronisch an die Rechnungs-E-Mail des Kontos gestellt. Geschäftskunden erklären sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden.

5. Überfällige Geschäftsrechnungen werden mit dem gesetzlichen Zinssatz für den kaufmännischen Zahlungsverzug und mit angemessenen Beitreibungskosten verzinst; der Betreiber kann den Dienst für einen Geschäftskunden nach schriftlicher Mitteilung des Zahlungsrückstands mit einer Frist von 7 Tagen aussetzen.

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Vertragsschluss und Nachweis der Annahme

1. Ein Vertrag über den Plattformdienst kommt zustande, wenn der Betreiber Ihre Annahme der anwendbaren Bedingungen über das Ihnen angezeigte Annahmesteuerelement erfasst (ein nicht angekreuztes Kontrollkästchen, eine Bestellschaltfläche mit Kennzeichnung einer Zahlungspflicht oder eine elektronische Signatur) und, bei kostenpflichtigen Diensten, wenn der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt.

2. Der Betreiber führt einen nur anfügbaren Datensatz über die Dokumentkennung, die Version, den Inhalts-Hash, Datum, Uhrzeit und die Art der Annahme. Sie können jederzeit unter «contacts.legal.address» eine Kopie des Datensatzes und der angenommenen Version anfordern. Jede Version wird unter «public_route»/v/«version» archiviert.

3. Die Annahme durch eine für eine Organisation handelnde Person ist die Erklärung, dass die Person befugt ist, diese Organisation zu binden. Verlangt der Betreiber eine Prüfung dieser Befugnis, wird der Dienst für die Organisation erst aktiviert, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.

4. Der Betreiber darf eine über seinen Signaturanbieter erzeugte elektronische Signatur als Unterschrift der unterzeichnenden Person nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und, für das Vereinigte Königreich, nach der UK-eIDAS-Verordnung zugrunde legen.

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Standardvertragsbedingungen

Inhalte, Lizenz an den Betreiber, Moderation

1. Sie behalten das Eigentum an Inhalten, die Sie hochladen. Sie räumen dem Betreiber eine weltweite, nicht ausschließliche, vergütungsfreie Lizenz ein, Ihre Inhalte zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, anzupassen, anzuzeigen, zu verbreiten und Bearbeitungen Ihrer Inhalte zu erstellen, zum Zweck des Betriebs, der Bewerbung (nur Auflistung von Inhalten) und der Verbesserung des Dienstes, für die Laufzeit Ihres Kontos zuzüglich des für Sicherung und gesetzliche Aufbewahrung erforderlichen Zeitraums.

2. Sie sichern zu, dass Ihre Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht rechtswidrig sind.

3. Der Betreiber kann Inhalte entfernen oder einschränken, von denen er vernünftigerweise annimmt, dass sie rechtswidrig sind, gegen diese Bedingungen verstoßen oder ein Risiko für Nutzer begründen, und teilt Ihnen den Grund sowie den Überprüfungsweg mit.

4. Sämtliche Plattformsoftware, Gestaltungen, Modelle, Marken und Datenzusammenstellungen stehen im Eigentum des Betreibers oder seiner Lizenzgeber. Eine Lizenz wird nur eingeräumt, soweit dies angegeben ist.

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Datenrollen

1. Plattformdaten. Der Betreiber ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die zum Betrieb der Plattform verarbeitet werden: Konto, Identitätsprüfung, Annahmedatensätze, Zahlungen, Sicherheit, Support, Kommunikation und Analysen.

2. Anbieter-Leistungsdaten. Erbringt ein Anbieter über die Plattform Leistungen gegenüber einem Kunden, ist der Anbieter unabhängiger Verantwortlicher für die Daten, die er für diese Leistung benötigt (Buchung, Auftrag, klinische, bildungsbezogene oder berufliche Unterlagen), und der Betreiber ist Verantwortlicher für den plattformbezogenen Datensatz des Vorgangs. Jede Partei erfüllt ihre eigenen Pflichten; keine handelt für die andere.

3. Auftragsverarbeitungsleistungen. Verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden nach dessen Weisungen (beispielsweise Beschäftigtendaten eines Unternehmensmandanten), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (DAT-01) und ist maßgeblich; er wird als Teil des Auftrags unterzeichnet.

4. Weitergabe zwischen SET-Plattformen. Personenbezogene Daten werden an keine andere vom Betreiber oder seiner Gruppe betriebene Plattform weitergegeben, es sei denn, Sie aktivieren das konkrete Ziel in Ihren Einstellungen. Die Aktivierung eines Ziels aktiviert keine anderen, und Sie können sie jederzeit deaktivieren.

5. Internationale Übermittlungen. Personenbezogene Daten werden im Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert (oder, für wellbridge.uk, im Vereinigten Königreich). Wird ein Auftragsverarbeiter außerhalb dieser Gebiete eingesetzt, ist die Übermittlung durch Standardvertragsklauseln oder das UK Addendum/IDTA abgedeckt, aufgeführt im Anhang der Unterauftragsverarbeiter.

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Änderungen der Bedingungen

1. Der Betreiber kann diese Bedingungen aus berechtigten Gründen ändern: Änderungen des Rechts, des Dienstes, der Sicherheit oder der Betrugsprävention, des Zahlungsdienstleisters oder zur Klarstellung des Wortlauts. Der Betreiber teilt Ihnen wesentliche Änderungen per E-Mail und im Produkt mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mit (unverzüglich, soweit Recht oder Sicherheit dies verlangen).

2. Akzeptieren Sie eine wesentliche Änderung nicht, können Sie vor ihrem Inkrafttreten kündigen und eine anteilige Erstattung eines betroffenen im Voraus bezahlten Zeitraums erhalten. Die fortgesetzte Nutzung nach dem Wirksamkeitsdatum gilt als Annahme; bei wesentlichen Änderungen fordert der Dienst Sie bei Ihrer nächsten Anmeldung auf, die Annahme zu bestätigen.

3. Jede Version wird mit ihrem Datum und ihrem Inhalts-Hash unter «public_route»/v/ archiviert.

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Haftung

1. Mit Ausnahme der in Absatz 3 ausgenommenen Haftungen ist die gesamte Gesamthaftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung in einem Vertragsjahr auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde dem Betreiber nach der Vereinbarung in den 12 Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt hat oder schuldet.

2. Keine Partei haftet für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangenes Geschäft, entgangenen Geschäftswert, entgangene erwartete Einsparungen oder für Verlust oder Beschädigung von Daten (mit Ausnahme der Pflicht des Betreibers, aus seiner letzten verfügbaren Sicherung wiederherzustellen).

3. Die Grenzen gelten nicht für: Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit; Betrug oder arglistige Täuschung; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; die Zahlungspflichten des Kunden; die Verletzung der Vertraulichkeit durch eine Partei; die Freistellung einer Partei wegen einer durch ihre eigenen Inhalte verursachten Rechtsverletzung; oder eine Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

4. Servicegutschriften nach dem SLA sind der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei Unterschreitungen der Dienstverfügbarkeit.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt spanischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Gerichte der Stadt Barcelona sind ausschließlich zuständig, unbeschadet des Rechts jeder Partei, einstweiligen Rechtsschutz bei jedem zuständigen Gericht zu beantragen.

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